Das österreichische Strafrecht ist facettenreich. Das Strafverfahren beginnt mit Ermittlungen durch die (Kriminal-) Polizei oder Staatsanwaltschaften, die das Ermittlungsverfahren leiten. Es endet durch Einstellung oder durch eine gerichtliche Entscheidung nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft.

Gewaltdelikte (z.B. Körperverletzung, Mord, fahrlässige Tötung, etc.), Vermögenskriminalität (z.B. Diebstahl, Betrug, Veruntreuung, Untreue. Etc.), Vorwürfe wegen falscher Zeugenaussage oder Verleumdung, Stalking, Urkundenfälschung, Suchtmittelmissbrauch (Suchtgifthandel oder Eigenkonsum), Amtsdelikte (z.B. Missbrauch der Amtsgewalt, Verletzung des Amtsgeheimnisses oder Bestechung), oder Sexualdelikte und komplexe Wirtschafts- und Finanzstrafsachen sind Gegenstand von Strafverfahren. Als Strafverteidiger vertrete ich Klienten im Ermittlungsverfahren und in sämtlichen Instanzen vor Gericht bis hin zu einem Wiederaufnahmeverfahren. Als Strafverteidiger vertrete ich Sie natürlich auch in Unterbringungsverfahren und Jugendstrafsachen (JGG).

Als Strafverteidiger und ehemaliger Staatsanwalt und Strafrichter bin ich selbstverständlich auch mit den strafprozessrechtlichen Normen bestens vertraut und so in der Lage, den Fokus auf Ihre Interessen zu richten.

Als selbständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate und vertrete ich meine Klienten österreichweit in Strafverfahren oder strafrechtlichen Situationen. Meine Berufserfahrung und fachliche Spezialisierung garantieren Kompetenz. Es ist mir ein Anliegen, Sie persönlich zu beraten, um Sie als Strafverteidiger durch das Strafverfahren führen zu können. Dabei ist es auch meine Aufgabe, eine Prozessstrategie auszuwählen, um im Ermittlungsverfahren oder vor Gericht das Beste Sie herauszuholen. Ich vertrete Ihre Interessen und führe Sie im Rahmen der Verteidigung durch das Strafverfahren.

Wirtschafts- und Korruptionsstrafverfahren zeichnen sich oft durch ihre Komplexität und ihren Umfang aus. Durch meine Erfahrung u.a. als Oberstaatsanwalt der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) kann ich eine zielorientierte Verteidigung gewährleisten.

Als Strafverteidiger stehe ich meinen Klienten selbstverständlich auch während der Haft (Untersuchungshaft oder Strafhaft) zur Seite und betreuen sie auch in vollzugsrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise bedingte Entlassungen, Strafaufschub, Gnadengesuchen, Klassifizierungsansuchen, Strafvollzugsortsänderung, dem elektronisch überwachten Hausarrest („Fußfessel“) oder Angelegenheiten des Freigangs oder Ausgangs.

Aber auch in Angelegenheiten wie „Therapie statt Strafe“, Haftentschädigung, vorzeitige Tilgung aus dem Strafregister, Auslieferung, Erteilung von sicherem Geleit, Opfervertretung, Privatbeteiligung, Verwaltungsstrafen, Entzug der Lenkberechtigung oder einem Waffenverbot (letztere gehen oft mit der Einleitung von Strafverfahren oder einer Verurteilung einher) stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite und bin in der Lage, die erforderlichen Schritte für Sie zu setzen.

In Verwaltungsstrafverfahren vertrete meine Klienten österreichweit vor Verwaltungsbehörden. So kommt beispielsweise als Autofahrer fast jeder mit Behörden in Berührung. Dabei sind beispielsweise Themen wie Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Verweigerung des „Alkotests“, Nichterteilung/Verweigerung der Lenkerauskunft, Fahrerflucht Bekämpfung von Führerscheinbefristungen oder -auflagen und Führerscheinentzug Gegenstand von Verwaltungsstrafverfahren.

Dienstpflichtverletzungen oder Berufspflichtverletzungen sind Gegenstand von Disziplinarverfahren. In disziplinarrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen gerne zur Seite und vertrete Klienten vor den jeweiligen Disziplinarbehörden. Als ehemaliger Disziplinaranwalt bei der Disziplinarkommission Salzburg der Österreichischen Ärztekammer verfüge ich natürlich über das erforderliche Know-how und bin so in der Lage mit Fachwissen und Praxiserfahrung drohende Disziplinarstrafen (wie beispielsweise Verweise, Geldbußen, Versetzungen oder Berufsverbote) für Sie abzuwenden oder zu mindern.

Über Dr. Christoph Rother LL.M. – Dr. Christoph Rother LL.M.