Da grenzüberschreitende Fälle in Österreich häufig enge Berührungspunkte mit dem deutschen Recht aufweisen oder in Verfahren vor österreichischen Gerichten, etwa aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder EU-Rechtsvorschriften, sogar materielles deutsches Recht anzuwenden ist, pflegen wir, um auch in diesen Angelegenheiten ein hohes Niveau an Rechtsberatung garantieren zu können, eine enge Kooperation mit der renommierten deutschen Rechtsanwaltskanzlei Gaißmayer und Waibel in Augsburg.